Vorschriften
Hausordnung des Objekts Pod Kotelnicą
Wir sind Ihnen sehr dankbar für die Zusammenarbeit bei der Einhaltung dieser Hausordnung, die dazu dient, die Ruhe und Sicherheit während des Aufenthalts aller unserer Gäste zu gewährleisten.
§1.
- Die Hausordnung legt die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen, die Verantwortlichkeiten sowie den Aufenthalt auf dem Gelände der Pension fest und ist ein integraler Bestandteil des Vertrags, der durch die Reservierung, Anzahlung oder volle Bezahlung des Aufenthalts in der Pension Pod Kotelnicą zustande kommt. Mit den vorgenannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Hausordnung zur Kenntnis genommen und deren Bedingungen akzeptiert hat.
- Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände der Pension Pod Kotelnicą aufhalten.
- Die Hausordnung ist an der Rezeption einsehbar sowie auf der Webseite: http://www.podkotelnica.pl/regulamin zugänglich.
- Die Pension behält sich das Recht vor, Dienstleistungen an Personen zu verweigern, die gegen diese Hausordnung verstoßen.
§2.
- Reservierungen von Übernachtungsplätzen können persönlich im Gebäude der Pension Pod Kotelnicą (an der Rezeption), telefonisch unter der Nummer 18 265 44 77 oder per E-Mail unter kontakt@podkotelnica.pl vorgenommen werden.
- Für Personen, die keine Reservierung vorgenommen und/oder keine Anzahlung geleistet haben, ist die Unterkunft nicht garantiert.
- Mit der Reservierung stimmt der Kunde der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausschließlich für Marketingzwecke durch die Pension Pod Kotelnicą gemäß dem Gesetz vom 29.08.1997 über den Datenschutz (Amtsblatt Nr. 101 von 2002, Pos. 926 mit späteren Änderungen) zu.
- Mit der Reservierung stimmt der Kunde der Speicherung und Verarbeitung seiner für die Durchführung der Hotelleistung notwendigen personenbezogenen Daten zu. Die personenbezogenen Daten werden von der Pension Pod Kotelnicą nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzrichtlinie gespeichert und verarbeitet.
- Reservierungen können für eine natürliche oder juristische Person vorgenommen werden.
- Nach der Reservierung erhält der Gast eine elektronische Bestätigung der vorläufigen Reservierung mit der Reservierungsnummer.
- Der Gast ist nach Erhalt der Bestätigung verpflichtet, eine Reservierungsgebühr als Anzahlung im Sinne von Art. 394 BGB in Höhe von 30 % bis 50 % der Aufenthaltskosten innerhalb von 3 Tagen nach der vorläufigen Reservierung oder zu einem mit der Rezeption vereinbarten Termin zu zahlen. Diese Zahlung ist auf folgendes Konto zu leisten: Bank Spółdzielczy w Bukowinie Tatrzańskiej PL 55 8791 0009 0000 0008 0002 0001 SWIFT-Code: POLUPLPR, unter Angabe von Name und Reservierungsnummer.
- Als Datum des Zahlungseingangs gilt das Datum der Kontoausbuchung auf dem oben genannten Konto.
- Die Pension behält sich das Recht vor, die Reservierung zu löschen, wenn die Reservierungsgebühr nicht innerhalb von 4 Tagen nach Reservierungsdatum auf dem oben genannten Konto verbucht ist.
- Die restlichen Kosten des Aufenthalts sind am Anreisetag bar oder mit Kreditkarte bei der Anmeldung zu begleichen. American Express Karten werden nicht akzeptiert.
- Die als Anzahlung geleistete Reservierungsgebühr ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, die Stornierung erfolgt spätestens 21 Tage vor dem geplanten Aufenthalt – in diesem Fall kann die Anzahlung für einen anderen Aufenthalt innerhalb von 6 Monaten nach Stornierung der vorherigen Reservierung verwendet oder 50 % des gezahlten Betrags zurückerstattet werden.
- Bei Stornierung während des Aufenthalts erstattet die Pension die Gebühr für die betreffende Übernachtung nicht zurück. Der verbleibende Teil des Betrags für den nicht genutzten Aufenthalt kann auf Antrag des Kunden nur erstattet werden, wenn die freigegebenen Übernachtungsplätze zum gleichen Preis und für den gleichen Zeitraum weiterverkauft werden.
- Bei dem Kauf von Pauschalangeboten (Weihnachts-, Silvester-, Osterangebote etc.) führt die Nichtnutzung einer Leistung während des Aufenthalts oder eine Verkürzung desselben nicht zu einer Rückerstattung. Leistungen im Paket sind eine untrennbare Einheit und eine separate Bewertung ist nicht möglich.
- Das Nicht-Einchecken des Gastes bis 8:00 Uhr am Folgetag (einen Tag nach dem reservierten Ankunftstag) gilt als Rücktritt vom Aufenthalt, sofern nicht anders mit der Rezeption vereinbart wurde.
- Verfügbare Promotionen/Rabatte sind nicht kombinierbar.
- Um eine Rechnung zu erhalten, muss der Gast die Rezeption spätestens am Tag der Reservierungszahlung informieren. Für die verbuchte Anzahlung wird eine Abschlagsrechnung ausgestellt. Nachträglich gemeldete Informationen führen zur Ausstellung der Rechnung auf den Namen des Gastes.
- Firmen, die eine Reservierung in Form von Konferenzen, Schulungen, Teamausflügen oder Events tätigen, sind verpflichtet, vor der Anzahlung einen Vertrag über die Organisation und Erbringung der gebuchten Leistungen zu unterzeichnen.
§3.
- Die Zimmer in der Pension Pod Kotelnicą werden tageweise vermietet. Der Hoteltag beginnt um 16:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr des Folgetags.
- Check-in und Check-out sind zwischen 8:00 und 22:00 Uhr möglich.
- Eine Verlängerung des Hoteltags bis 14:00 Uhr ist gegen einen Aufpreis von 80 PLN/ Zimmer möglich. Der Wunsch der Verlängerung muss spätestens am Abreisetag bis 9:00 Uhr gemeldet werden. Die Pension behält sich das Recht vor, die Verlängerung bei Nichtverfügbarkeit der Zimmer abzulehnen.
- Der Wunsch einer Verlängerung des Aufenthalts über den reservierten Zeitraum hinaus ist spätestens am Tag vor der Abreise an der Rezeption zu melden. Die Pension erlaubt eine Verlängerung um weitere Hotelnächte, sofern Zimmer verfügbar sind, gemäß der aktuellen Preisliste.
- Bei Nicht-Auschecken bis zum Ende des Hoteltags behält sich die Pension das Recht vor, zurückgelassene Gegenstände auf Kosten und Risiko des Gastes zu entfernen und in der Garderobe oder einem freien Zimmer zu deponieren oder die Aufenthaltsdauer automatisch gemäß gültiger Preisliste zu verlängern.
- Die Pension Pod Kotelnicą erlaubt die Anmeldung ausschließlich volljähriger Personen.
- Der Gast ist verpflichtet, bei der Anmeldung dem Empfangsmitarbeiter einen Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen. Bei Weigerung kann die Pension die Anmeldung verweigern.
- Die Pension kann Gästen die Aufnahme verweigern, die während eines vorherigen Aufenthalts gegen diese Hausordnung verstoßen haben, insbesondere durch Beschädigung des Eigentums der Pension oder anderer Gäste, Körperverletzung oder anderweitige Störung des ruhigen Aufenthalts der Gäste oder des Betriebs der Pension.
- Die Pension kann Gästen die Aufnahme verweigern, die nach Einschätzung des Personals die Sicherheit, Gesundheit oder das Leben anderer Gäste oder Mitarbeiter gefährden.
- Zwischen 23:00 und 7:00 Uhr dürfen sich nur angemeldete Personen im Objekt aufhalten.
- Der Gast darf das Zimmer Dritten nicht überlassen, auch wenn der bezahlte Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.
- Bei der Eröffnung eines Guthabenkontos für gastronomische Leistungen wird die Quittung/Rechnung an der Rezeption nach Bezahlung und spätestens bei der Abreise ausgestellt.
§4.
- Die Pension Pod Kotelnicą bietet auf Wunsch des Gastes folgende kostenfreie Leistungen an:
- Informationen zum Aufenthalt und zur Reise
- Aufbewahrung von Geld und Wertsachen gemäß §6 Punkt 4 mit Ausnahme von §6 Punkt 6
- Gepäckaufbewahrung. Die Pension kann die Annahme von Gepäck außerhalb des Aufenthaltszeitraums oder von Gegenständen, die nicht als persönliches Gepäck gelten, verweigern.
- Aufbewahrung von Sportgeräten
- Der unbewachte und kostenlose Parkplatz ist ausschließlich für Gäste der Pension Pod Kotelnicą vorgesehen. Wir übernehmen keine Haftung für Fahrzeuge auf dem Parkplatz oder für darin befindliche Gegenstände. Die Pension reserviert keine Parkplätze.
- Die Nutzung des Spa-Bereiches der Pension Pod Kotelnicą ist nur nach Kenntnisnahme der Spa-Regeln möglich, die am Eingang des genannten Bereichs ausgehängt sind. Das Betreten des Spa-Bereichs bedeutet automatische Akzeptanz der Hausordnung.
§5.
- Die Nutzung der Dienstleistungen der Pension Pod Kotelnicą erfolgt unter Achtung guter Sitten und sozialer Normen, einschließlich der Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr.
- Minderjährige müssen sich ständig unter Aufsicht von Eltern oder gesetzlichen Vertretern auf dem Gelände aufhalten. Diese haften für alle von den Minderjährigen verursachten Schäden an Ausstattung und technischen Geräten.
- Die Nutzung der Ausstattung der Pension soll zweckmäßig erfolgen. Für Beschädigungen durch den Gast oder dessen Besucher haftet der Gast finanziell gemäß Anhang 1 dieser Hausordnung. Bei Schäden, die nicht im Anhang 1 aufgeführt sind, behält sich die Pension eine individuelle Schadensbewertung vor. Die finanzielle Haftung umfasst Schäden während des Aufenthalts sowie solche, die erst nach Abreise festgestellt werden.
- Der Gast ist verpflichtet, die Rezeption unverzüglich über festgestellte Schäden zu informieren.
- Der Gast haftet finanziell für alle während des Aufenthalts in Anspruch genommenen Güter und Dienstleistungen.
- Jeder Gast sollte beim Verlassen des Zimmers aus Sicherheitsgründen die Zimmerkarte aus der Dose ziehen, um die Stromversorgung auszuschalten, und Fenster sowie Türen schließen.
§6.
- Die Pension Pod Kotelnicą verpflichtet sich, folgende Bedingungen zu gewährleisten:
- Bedingungen für ungestörte Erholung der Gäste.
- Sicherheit des Aufenthalts einschließlich Vertraulichkeit der Gästeinformationen.
- Professionellen und höflichen Service.
- Notwendige Reparaturen während der Abwesenheit des Gastes, bei Anwesenheit nur mit dessen Zustimmung. Soweit möglich, Zuweisung eines anderen Zimmers oder anderweitige Abmilderung der Unannehmlichkeiten bei nicht behebbaren Mängeln.
- Die Pension erbringt Leistungen gemäß ihrer Kategorie und Standard. Beanstandungen zur Qualität sind unverzüglich an der Rezeption zu melden.
- Der Gast hat das Recht, Beschwerden schriftlich an der Rezeption einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage.
- Wertsachen, Geld und andere wertvolle Gegenstände sollen im Safe aufbewahrt werden. Die Pension bietet kostenfrei die Verwahrung im Safe an der Rezeption an.
- Die Pension haftet nur für Geld, Wertpapiere und wertvolle Gegenstände, die zur Verwahrung an der Rezeption abgegeben wurden.
- Die Pension behält sich das Recht vor, die Annahme von sehr wertvollen Gegenständen, großen Geldbeträgen, sicherheitsgefährdenden Gegenständen oder sperrigen Gegenständen, die nicht im Safe platzierbar sind, abzulehnen.
§7.
- Die Eingangstür kann zwischen 23:00 und 7:00 Uhr nur mit einer Schlüsselkarte geöffnet werden.
- Die Pension Pod Kotelnicą akzeptiert keine Tiere.
- Die Verwendung von Heizgeräten, Föhns, elektrischen Bügeleisen und ähnlichen Geräten mit einer Leistung von über 1000 Watt ist in den Zimmern verboten, sofern sie nicht zur Ausstattung gehören.
- Im Gebäude ist verboten:
- mit Skischuhen zu laufen,
- Skiausrüstung und Sportgeräte hineinzubringen,
- Lebensmittel und Getränke (einschließlich alkoholischer Getränke), die außerhalb der Pension gekauft wurden, in Gemeinschaftsräume (einschließlich Restaurant) mitzubringen,
- Lebensmittel aus dem Restaurantbereich herauszubringen,
- Alkohol und alkoholische Getränke an öffentlich zugänglichen Orten außerhalb des Restaurants und der Bar zu konsumieren,
- Handtücher dürfen nicht außerhalb des Objekts mitgenommen werden. Handtücher können an der Rezeption für 8 PLN/Stück ausgeliehen werden.
- Abendessen werden von 16:00 bis 18:00 Uhr serviert. Eine Abendessenzubereitung zwischen 18:00 und 20:00 Uhr ist gegen einen Aufpreis von 10 PLN pro Mahlzeit möglich, sofern die Rezeption vorher informiert wurde, andernfalls verfällt das nicht genutzte Abendessen.
- Die Pension übernimmt keine Haftung für unvorhersehbare Unannehmlichkeiten, z.B. Wasser- oder Stromausfälle.
- Das Rauchen von Tabakwaren, Verwendung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und offenem Feuer ist im Gebäude und der unmittelbaren Umgebung streng verboten. Bei Verstoß kann eine Strafe von 500 PLN verhängt werden.
- Bei Auslösung des Feueralarms durch Rauchen und daraus resultierender Intervention der Feuerwehr trägt der Gast die Kosten für den Einsatz.
- Der Verkauf von Waren auf dem Gelände der Pension ist verboten.
- Besucher von Gästen dürfen sich nur nach vorheriger Benachrichtigung der Rezeption von 7:00 bis 23:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
- Vergessene Gegenstände werden auf schriftlichen Antrag des abreisenden Gastes an die angegebene Adresse auf dessen Kosten zurückgesandt. Ohne entsprechenden Auftrag werden die Gegenstände gemäß dem Gesetz über Fundsachen vom 20.03.2015 (Amtsblatt Pos. 397) behandelt.
- Gefährliche Stoffe wie Waffen, Munition, brennbare, explosive oder pyrotechnische Materialien dürfen in den Hotelzimmern nicht aufbewahrt werden.
- Bei Verlust oder Beschädigung der Skiraum-Schlüssel oder Zimmerkarte haftet der Gast mit 100 PLN pro Schlüssel und 30 PLN pro Karte.
- Die Pension behält sich das Recht vor, Reservierungen im Fall höherer Gewalt auf einen anderen passenden Termin zu verschieben.
- Bei Unmöglichkeit der weiteren Hotelleistungserbringung durch höhere Gewalt behält sich die Pension das Recht vor, Gäste aus Sicherheitsgründen auszuchecken und Kosten für nicht genutzten Aufenthalt zu erstatten.
- Bei Zahlung mit dem polnischen Tourismus-Gutschein bestätigt der Gast, dass die bezahlten Hotelleistungen für das Kind genutzt werden, für das der Anspruch auf den Gutschein besteht gemäß dem Gesetz vom 15. Juli 2020.
- Auf dem Gelände Pod Kotelnicą gelten diese Hausordnung und die Richtlinien des Ministeriums für Entwicklung während der COVID-19-Pandemie in Polen bis zu deren Aufhebung. Bei Widersprüchen haben die Richtlinien Vorrang.
- Gäste, die grob gegen diese Hausordnung verstoßen, können sofort und dauerhaft vom Personal des Hauses verwiesen werden und sind verpflichtet, unverzüglich für genutzte Leistungen zu zahlen.
Für nicht in dieser Hausordnung geregelte Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches vom 23. April 1964 (Amtsblatt 2019 Pos. 1145, 1495, 2020 Pos. 875).
DIESE HAUSORDNUNG WURDE VOM EIGENTÜMER, DEM MANAGEMENT UND DEN MITARBEITERN DES OBJEKTS GENEHMIGT UND TRITT AM 15. SEPTEMBER 2020 IN KRAFT.
Anlage Nummer 1 zur Hausordnung des Objekts
Preisliste
Diese Anlage enthält die Kosten für einzelne Beschädigungen/ Beschädigungen des Eigentums der Pension Pod Kotelnicą*
| Nr. | Gegenstand | Preis ( pro Stück ) |
| 1. | Informationsbroschüre | 150 PLN |
| 2. | Hotelschild | 50 PLN |
| 3. | Karte – Schlüssel | 30 PLN |
| 4. | Schlüssel zum Skiraum | 100 PLN |
| 5. | Bettwäsche | 100 PLN |
| 6. | Handtuch oder Fußmatte | 40 PLN |
| 7. | Fernseher | 1600 PLN |
| 8. | Fernbedienung | 40 PLN |
| 9. | Wasserkocher | 400 PLN |
| 10. | Teppich | 500 PLN |
| 11. | Hotelschloss mit Griff | 3000 PLN |
| 12. | Schaltkontakt für Zimmerkarte | 300 PLN |
| 13. | Telefon | 150 PLN |
| 14. | Duschkabine | 1500 PLN |
| 15. | Seifenspender | 30 PLN |
| 16. | Haartrockner | 200 PLN |
*Im Falle von Beschädigungen am Eigentum der Pension, die nicht in dieser Anlage aufgeführt sind, behält sich die Pension Pod Kotelnicą das Recht vor, den Schaden individuell zu bewerten.
Reservierungsbedingungen
- Reservierungen von Übernachtungsplätzen können persönlich im Gebäude der Pension Pod Kotelnicą (an der Rezeption), telefonisch unter der Nummer 18 265 44 77 oder per E-Mail unter kontakt@podkotelnica.pl vorgenommen werden.
- Für Personen, die keine Reservierung vorgenommen und/oder keine Anzahlung geleistet haben, ist die Unterkunft nicht garantiert.
- Mit der Reservierung stimmt der Kunde der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausschließlich für Marketingzwecke durch die Pension Pod Kotelnicą gemäß dem Gesetz vom 29.08.1997 über den Datenschutz (Amtsblatt Nr. 101 von 2002, Pos. 926 mit späteren Änderungen) zu.
- Mit der Reservierung stimmt der Kunde der Speicherung und Verarbeitung seiner für die Durchführung der Hotelleistung notwendigen personenbezogenen Daten zu. Die personenbezogenen Daten werden von der Pension Pod Kotelnicą nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzrichtlinie gespeichert und verarbeitet.
- Reservierungen können für eine natürliche oder juristische Person vorgenommen werden.
- Nach der Reservierung erhält der Gast eine elektronische Bestätigung der vorläufigen Reservierung mit der Reservierungsnummer.
- Der Gast ist nach Erhalt der Bestätigung verpflichtet, eine Reservierungsgebühr als Anzahlung im Sinne von Art. 394 BGB in Höhe von 30 % bis 50 % der Aufenthaltskosten innerhalb von 3 Tagen nach der vorläufigen Reservierung oder zu einem mit der Rezeption vereinbarten Termin zu zahlen. Diese Zahlung ist auf folgendes Konto zu leisten: Bank Spółdzielczy w Bukowinie Tatrzańskiej PL 55 8791 0009 0000 0008 0002 0001 SWIFT-Code: POLUPLPR, unter Angabe von Name und Reservierungsnummer.
- Als Datum des Zahlungseingangs gilt das Datum der Kontoausbuchung auf dem oben genannten Konto.
- Die Pension behält sich das Recht vor, die Reservierung zu löschen, wenn die Reservierungsgebühr nicht innerhalb von 4 Tagen nach Reservierungsdatum auf dem oben genannten Konto verbucht ist.
- Die restlichen Kosten des Aufenthalts sind am Anreisetag bar oder mit Kreditkarte bei der Anmeldung zu begleichen. American Express Karten werden nicht akzeptiert.
- Die als Anzahlung geleistete Reservierungsgebühr ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, die Stornierung erfolgt spätestens 21 Tage vor dem geplanten Aufenthalt und das reservierte Zimmer wird erneut verkauft – in diesem Fall kann die Anzahlung für einen anderen Aufenthalt innerhalb von 6 Monaten nach Stornierung der vorherigen Reservierung verwendet oder 50 % des gezahlten Betrags zurückerstattet werden.
- Bei Stornierung während des Aufenthalts erstattet die Pension die Gebühr für die betreffende Übernachtung nicht zurück. Der verbleibende Teil des Betrags für den nicht genutzten Aufenthalt kann auf Antrag des Kunden nur erstattet werden, wenn die freigegebenen Übernachtungsplätze zum gleichen Preis und für den gleichen Zeitraum weiterverkauft werden.
- Bei dem Kauf von Pauschalangeboten (Weihnachts-, Silvester-, Osterangebote etc.) führt die Nichtnutzung einer Leistung während des Aufenthalts oder eine Verkürzung desselben nicht zu einer Rückerstattung. Leistungen im Paket sind eine untrennbare Einheit und eine separate Bewertung ist nicht möglich.
- Das Nicht-Einchecken des Gastes bis 8:00 Uhr am Folgetag (einen Tag nach dem reservierten Ankunftstag) gilt als Rücktritt vom Aufenthalt, sofern nicht anders mit der Rezeption vereinbart wurde.
- Verfügbare Promotionen/Rabatte sind nicht kombinierbar.
- Um eine Rechnung zu erhalten, muss der Gast die Rezeption spätestens am Tag der Reservierungszahlung informieren. Für die verbuchte Anzahlung wird eine Abschlagsrechnung ausgestellt. Nachträglich gemeldete Informationen führen zur Ausstellung der Rechnung auf den Namen des Gastes.
- Firmen, die eine Reservierung in Form von Konferenzen, Schulungen, Teamausflügen oder Events tätigen, sind verpflichtet, vor der Anzahlung einen Vertrag über die Organisation und Erbringung der gebuchten Leistungen zu unterzeichnen.
Betriebsordnung der Pension / Sicherheitsregeln im Zusammenhang mit der COVID-19-Bedrohung
Ziel der eingeführten Verfahren ist die Erhöhung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für die Mitarbeiter (Personal) und Gäste der Pension. Minimierung des Infektionsrisikos für Gäste und Außenstehende, einschließlich der Lieferanten. Begrenzung der Kontakte im Bereich der Pension in einem bestimmten Zeitraum als Schutzmaßnahme. Umfassendes Handeln angepasst an die Epidemielage.
- Am Eingang zur Pension und an der Rezeption sind Hinweise zur maximalen Anzahl von Kunden angebracht, die sich gleichzeitig in einem Bereich aufhalten dürfen. An der Rezeption wurde eine Schutz-/Virenschutzscheibe angebracht.
- Im Bereich der Pension wurden Desinfektionsspender an zugänglichen Stellen, insbesondere am Eingang, in der Rezeption, beim Aufzug, an gastronomischen Punkten und am Ausgang der Toiletten aufgestellt.
- An der Rezeption ist der Kauf von Schutzmasken möglich.
- In den Sanitärräumen hängen Anleitungen zum Händewaschen, zum Abnehmen und Anlegen von Handschuhen, zum Abnehmen und Anlegen der Maske sowie Anleitungen zur richtigen Händedesinfektion an den Desinfektionsspendern.
- Wir stellen Ausrüstung und Mittel bereit und überwachen tägliche Reinigungsarbeiten, unter besonderer Berücksichtigung der Desinfektion von Kontaktflächen – Handläufen, Türgriffen, Lichtschaltern, Stuhlarmlehnen und flachen Oberflächen, einschließlich Arbeitsflächen und Speiseräumen mit Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zwischen Personal und Gästen.
- Die Verweildauer der Gäste an der Rezeption wird auf ein Minimum begrenzt.
- Maximale Gästezahl in der Pension wird auf Basis der verfügbaren Zimmer festgelegt und kontrolliert.
- Schließung von Räumen wie Spielzimmer für Kinder, SPA- & Wellnessbereich, Billardräume, in denen sich Menschenansammlungen bilden können, bis zur nächsten Lockerungsphase. Nutzung dieser Räume ist möglich, wenn sie exklusiv für zusammen untergebrachte Hotelgäste gemietet werden.
- Konferenzräume dürfen gemäß aktuellen gesetzlichen Abstandsregelungen (mindestens 2 Meter Abstand Person zu Person) genutzt werden.
- Der Aufenthalt nicht untergebrachter Personen in der Pension ist strikt verboten.
- Regelmäßige Desinfektion, mindestens stündlich, von öffentlichen Toiletten, Aufzügen, Empfangstresen (nach jedem Gast), Türgriffen, Handläufen, Türklinken, Telefonen, Computertastaturen, Sozialräumen und anderen häufig berührten Flächen.
- Genaue Dosierung professioneller Reinigungsmittel in jedem Zimmer.
- Routinezimmerreinigung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes durchgeführt.
- Nach jedem Gast erfolgt eine Routinezimmerreinigung und Desinfektion aller Kontaktflächen (inkl. Stuhllehnen), Ausstattung (z.B. Fernbedienungen) und Bad. Anschließend erfolgt eine Ozonbehandlung des Raumes.
- Das Zimmer wird erst nach Abschluss der Desinfektion und im vom Ozonerzeuger empfohlenen Zeitraum erneut vermietet.
- Das Reinigungspersonal ist mit Gesichtsschutzschilden und Handschuhen ausgestattet, bei Bedarf auch mit langen Schutzkitteln. Bettwäsche und Handtücher werden bei mindestens 60 °C mit Zusatz von Reinigungsmitteln gewaschen und unter hygienischen Bedingungen bereitgestellt.
- Die Nutzung von hotelinternen Haartrocknern in den Badezimmern der Zimmer ist verboten.
- Soweit möglich, werden alle Räume der Pension regelmäßig gelüftet oder die Gemeinschaftsflächen zeitweise mit Ozon behandelt.
- Barbetrieb findet ausschließlich unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen statt (kein Buffetangebot).
Wir servieren Mahlzeiten nur für Pensiongäste im Restaurantbereich mit Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zwischen den Gästen.
- Aufgrund der COVID-19-Bedrohung hat die Pension das Recht, Leistungen einzustellen oder einzuschränken, die ein höheres Risiko für Gäste und Personal darstellen (z.B. Gepäckservice zum Zimmer).
- Es wurde ein Raum mit Schutzmitteln und Desinfektionsmitteln zur temporären Isolierung von Personen mit Krankheitssymptomen vorbereitet.
- Notfall- und Gesundheitsdienstnummern sind an zugänglichen Stellen ausgelegt.
- Alle Gäste und potenzielle Kunden werden über die Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 informiert.
Die Leitung der Pension ist sehr dankbar für die Unterstützung bei der Einhaltung dieser Hausordnung zur Gewährleistung von Ruhe und Sicherheit für unsere Gäste während ihres Aufenthalts.
SICHERHEITSPOLITIK bei ABP PODHALE SP. Z O.O.
Teil I – Einleitung
§ 1
Gemäß Art. 39a des Gesetzes vom 29. August 1997 zum Datenschutz (Amtsblatt 1997 Nr. 133 Pos. 883 mit späteren Änderungen), im Folgenden „Gesetz“ genannt, sowie § 3 Abs. 1 der Verordnung des Ministers des Innern und für Verwaltung vom 29. April 2004 betreffend die Dokumentation der Datenverarbeitung und die technischen und organisatorischen Bedingungen, die Geräte und IT-Systeme erfüllen müssen, die zur Datenverarbeitung dienen (Amtsblatt 2004 Nr. 100, Pos. 1024), im Folgenden „Verordnung“ genannt, wird die „Sicherheitspolitik“ festgelegt.
§ 2
Wo in diesem Dokument von der Organisationseinheit die Rede ist, ist ABP Podhale Sp. z o.o. mit der KRS-Nummer 275665 als Datenschutzverantwortlicher vertreten durch die Geschäftsführung gemeint.
Teil II –Grundsätze der Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten
§ 1
Jede Person mit Zugriff auf personenbezogene Daten innerhalb der Organisationseinheit ist verpflichtet, sich mit diesem Dokument vertraut zu machen.
§ 2
Die von der Verordnung geforderte Liste der Gebäude, Räume oder Raumteile, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (sogenannter "Verarbeitungsbereich"), ist Anhang Nr. 1 dieses Dokuments.
§ 3
Die von der Verordnung geforderte Liste der Datensätze mit Angabe der zur Verarbeitung verwendeten Programme, Beschreibung der Datensatzstruktur mit den einzelnen Informationsfeldern und deren Zusammenhängen sowie der Datenflüsse, ist Anhang Nr. 2 dieses Dokuments.
§ 4
Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen eine schriftliche Ermächtigung vom Datenschutzverantwortlichen (Anhang Nr. 3) besitzen und eine Vertraulichkeitserklärung (Anhang Nr. 4) unterschreiben.
§ 5
Mit Ermächtigung zur Datenverarbeitung erhält jede Person einen Identifikator und ein Passwort zum Zugriff auf das IT-System. Die Passwortanforderungen sind im Abschnitt II § 2 der Anweisung zur IT-Systemverwaltung beschrieben.
§ 6
Nicht autorisierte Personen, die Zugang zum Verarbeitungsbereich benötigen (z.B. für Wartungsarbeiten), müssen eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben, sofern die Tätigkeiten nicht unter Aufsicht einer autorisierten Person erfolgen.
§ 7
Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte erfolgt nur auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 31 des Gesetzes.
§ 8
Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur nach Prüfen der gesetzlichen Voraussetzungen und einem entsprechend begründeten Antrag des berechtigten Dritten.
§ 9
Papierbasierte Dokumente mit personenbezogenen Daten werden in abschließbaren Schränken im Verarbeitungsbereich aufbewahrt.
Die Vernichtung personenbezogener Papierdokumente erfolgt durch Aktenvernichtung.
§ 10
Die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten im IT-System sind in der "Anweisung zur IT-Systemverwaltung in ABP Podhale Sp. z o.o." festgelegt.
§ 11
Die Datenverarbeitung wird von der Geschäftsführung überwacht, die einen Datenschutzbeauftragten ernennen kann. Dieser überwacht die Umsetzung der Datenschutzprozesse und führt bei Bedarf die Aufgaben der Geschäftsführung aus. Die Ermächtigung zum Datenschutzbeauftragten ist Anhang Nr. 5.
§ 12
Die Aufsichtsperson führt ein Verzeichnis der verarbeiteten Datensätze und meldet diese gegebenenfalls an die Datenschutzbehörde. Sie überprüft Zweck, Umfang, Dauer und Sicherheitsmaßnahmen der Datenverarbeitung.
§ 13
Die Aufsichtsperson führt weitere Verzeichnisse, darunter die Liste berechtigter Personen, Räume mit Datenverarbeitung sowie Dritte mit Datenzugang oder Auftragsverarbeitung.
§ 14
Berechtigte Personen müssen Daten gemäß Gesetz verarbeiten, vor unberechtigtem Zugriff schützen und vor Zerstörung sichern.
§ 15
Anfragen zur Auskunft über personenbezogene Daten werden innerhalb von 30 Tagen bearbeitet.
§ 16
Beim Erfassen personenbezogener Daten sind Betroffene über Adresse, Zweck, Empfänger, Zugriffsrechte und Freiwilligkeit zu informieren.
Diese Informationen können schriftlich auf der Anmeldung oder mündlich durch Mitarbeiter gegeben werden.
Teil III – Schlussbestimmungen
§ 1
Die Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
§ 2
In nicht geregelten Fällen gelten das Datenschutzgesetz und die Verordnung des Innenministeriums vom 29. April 2004.
§ 3
Dieses Dokument tritt am 15. März 2015 in Kraft.
Anweisung zur IT-Systemverwaltung für die Verarbeitung personenbezogener Daten in ABP PODHALE SP. Z O.O.
I – Allgemeiner Teil
§ 1
Gemäß Art. 39a Datenschutzgesetz und § 3 Abs. 1 Verordnung wird die "Anweisung zur IT-Systemverwaltung zur Verarbeitung personenbezogener Daten" eingeführt.
§ 2
Definitionen in diesem Dokument beziehen sich auf Gesetz, Verordnung, Organisation, Administrator, Systemadministrator, Anleitung, Sicherheitspolitik, Benutzer und IT-System.
§ 3
Der Systemadministrator wird durch schriftliche Ermächtigung benannt und unterzeichnet eine Vertraulichkeitserklärung.
§ 4
Der Systemadministrator ist verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsregeln und die Kontrolle von Informationsflüssen zwischen IT-System und öffentlichem Netz sowie für den Schutz der Hardware.
§ 5
Aufgrund der Internetverbindung des IT-Systems wird ein hohes Sicherheitsniveau eingeführt.
II – Spezieller Teil
§ 1
Prozesse zur Vergabe von Zugriffsrechten und Registrierungen werden definiert. Benutzer stellen Antrag auf ID und Passwort, welche vertraulich zu behandeln sind.
§ 2
Methoden der Authentifizierung umfassen komplexe Passwörter, deren regelmäßige Änderung und Sicherung vor Dritten.
§ 3
Procedures für das Starten, Pausieren und Beenden der Systemnutzung werden erläutert.
§ 4
Sicherungsprozesse für Datensätze sowie Backups sind definiert.
§ 5
Elektronische Medien werden sicher verwahrt und nach Ablauf der Verarbeitungszeit gelöscht oder vernichtet.
§ 6
Der IT-Schutz vor unbefugtem Zugriff wird gewährleistet durch Antivirus- und Firewall-Software sowie das Verbot, unautorisierte Dateien zu öffnen.
§ 7
Zuweisung der Datenempfänger wird dokumentiert.
§ 8
Wartungs- und Überprüfungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.
§ 9
Das IT-System ist gegen Datenverluste durch Stromausfälle und andere Störungen abgesichert.
§ 10
Besondere Vorsicht bei der Nutzung mobiler Geräte mit personenbezogenen Daten wird eingefordert.
§ 11
Entsorgung von Datenträgern muss datenschutzgerecht erfolgen.
§ 12
Das IT-System gewährleistet die Protokollierung für jede verarbeitete Person.
§ 13
Für jede betroffene Person kann ein verständlicher Bericht erstellt werden.
§ 14
Verfahren bei Sicherheitsverletzungen des IT-Systems werden definiert.
§ 15
Löschung elektronisch gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt durch spezialisierte Unternehmen oder Überschreibung.
III – Schlussbestimmungen
§ 1
Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz bleiben gültig.
§ 2
Dieses Dokument tritt am 15. März 2016 in Kraft.